Geprüfter Präventionspraktiker · ab 99 €/Monat
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsinformationen für den Fernlehrgang „FUTURAYOU® Geprüfter Präventionspraktiker Präventionspraktiker“

A. Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Veranstalter, Geltungsbereich und Teilnehmerkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsinformationen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme am Fernlehrgang „FUTURAYOU® Geprüfter Präventionspraktiker“ einschließlich der Bereitstellung von digitalen Lehrmaterialien, der Nutzung der FUTURAYOU® Academy sowie der Teilnahme an begleitenden Online-Unterrichts-, Betreuungs- und Austauschformaten (nachfolgend insgesamt „Lehrgang“).

(2) Veranstalter des Lehrgangs ist: Bio Medical Company GmbH, Rosenauer Straße 98, 96450 Coburg – nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

(3) Der Lehrgang richtet sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies jeweils ausdrücklich kenntlich gemacht.

(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Lehrgangsziel

(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den in Teil B dieser Vertragsunterlagen beschriebenen Themenbereichen.

(2) Der Lehrgang vermittelt insbesondere Grundlagen der ganzheitlichen Prävention, Ernährung, Makro- und Mikronährstoffe, Bioverfügbarkeit, Nahrungsergänzungsmittel, die im Lehrgang behandelten Testverfahren, Produkt- und Kundenkommunikation, Vertriebsprozesse sowie Einwandbehandlung.

(3) Der Lehrgang wird digital über die FUTURAYOU® Academy durchgeführt. Der konkrete Inhalt, Umfang und Ablauf ergeben sich aus den Lehrgangsinformationen gemäß Teil B sowie der dort beschriebenen Leistungsübersicht.

(4) Der Veranstalter schuldet die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs und die Vermittlung der vereinbarten Inhalte. Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Einkünfte, Kundenzahlen, Verkaufsabschlüsse, Absatzmengen, Vermittlungserfolge oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse zugesagt oder garantiert.

(5) Der Lehrgang vermittelt keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde und keine Befugnis zur Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, bei einer beruflichen oder gewerblichen Anwendung des vermittelten Wissens alle einschlägigen gesetzlichen, berufsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und heilmittelwerberechtlichen Anforderungen einzuhalten.

§ 3 ZFU-Zulassung und Geltung des Abschlusses

(1) Der Fernlehrgang „FUTURAYOU® Geprüfter Präventionspraktiker“ ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht („ZFU“) gemäß § 12 Abs. 1 FernUSG zugelassen.

ZFU-Zulassungsnummer: 76237v

(2) Die ZFU-Zulassung stellt keine staatliche Anerkennung des Lehrgangsabschlusses und keine staatliche Anerkennung einer Berufsqualifikation dar.

(3) Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer ein institutseigenes Zertifikat mit der Bezeichnung:

„Geprüfter Präventionspraktiker der FUTURAYOU® Academy“

(4) Das Zertifikat bestätigt ausschließlich den erfolgreichen Abschluss des vom Veranstalter angebotenen Lehrgangs nach Maßgabe der vereinbarten Abschlussvoraussetzungen. Es stellt keinen staatlich anerkannten Berufsabschluss, keine behördliche Zulassung und keine Erlaubnis zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten dar.

§ 4 Online-Vertragsschluss und Textform

(1) Der Vertrag wird im elektronischen Bestellprozess in Textform geschlossen.

(2) Die Darstellung des Lehrgangs auf Websites, im Online-Shop, in Präsentationen, Werbemitteln oder sonstigen Informationsmaterialien stellt kein verbindliches Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung an Interessenten, ein Angebot auf Abschluss eines Fernunterrichtsvertrags abzugeben.

(3) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhält der Teilnehmer im Online-Bestellprozess die Möglichkeit, die vollständigen Vertragsunterlagen einzusehen, zu speichern und herunterzuladen. Hierzu gehören insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsinformationen, die Lehrgangsinformationen, der Zahlungsplan, die Datenschutzerklärung sowie – bei Verbrauchern – die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

(4) Der Teilnehmer gibt sein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Fernunterrichtsvertrags ab, indem er die im Bestellprozess abgefragten Daten eingibt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lehrgangsinformationen akzeptiert, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nimmt und die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ betätigt.

(5) Vor Abgabe der Bestellung kann der Teilnehmer seine Angaben über die Funktionen des Bestellprozesses und seines Browsers jederzeit überprüfen, korrigieren, ändern oder den Bestellvorgang abbrechen.

(6) Der Vertrag kommt unmittelbar zustande, sobald die vom Teilnehmer gewählte Zahlung erfolgreich autorisiert und durch den Zahlungsdienstleister bestätigt worden ist.

(7) Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung in Textform. Diese enthält die Bestellung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsinformationen, die maßgebliche Lehrgangsbeschreibung einschließlich Versionsstand, den Zahlungsplan sowie – bei Verbrauchern – die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

(8) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Veranstalter gespeichert.

§ 5 Bereitstellung des Fernlehrmaterials und Zugang zur Lernplattform

(1) Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer die vereinbarten Fernlehrmaterialien einschließlich der vorgesehenen digitalen Arbeitsmittel gemäß Teil B bereit.

(2) Der Teilnehmer erhält nach Vertragsschluss persönliche Zugangsdaten für die FUTURAYOU® Academy.

(3) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Lernplattform in Teil B genannten erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. 

(4) Der Teilnehmer hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch hat der Teilnehmer den Veranstalter unverzüglich zu informieren.

§ 6 Begleitender Unterricht, Betreuung und Lernerfolgskontrolle

(1) Der Veranstalter gibt dem Teilnehmer die Anleitungen, die dieser im Rahmen des Lehrgangs erkennbar benötigt.

(2) Soweit der Lehrgang die Einreichung von Aufgaben oder sonstigen Leistungsnachweisen vorsieht, werden diese innerhalb angemessener Zeit bearbeitet und, soweit vorgesehen, korrigiert oder kommentiert.

(3) Der Teilnehmer kann im Rahmen der vorgesehenen Betreuung fachliche Fragen zum Lehrstoff stellen. Kommunikationswege, Umfang, Zeiten und Reaktionsfristen ergeben sich aus Teil B.

(4) Soweit begleitende Live-Online-Formate vorgesehen sind, finden diese zu den in Teil B oder im Lehrgangsplan beschriebenen Terminen statt.

(5) Der Veranstalter kann einzelne Live-Online-Termine aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, technischer Störungen, höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände, verschieben. Der Veranstalter wird den Teilnehmer hierüber rechtzeitig informieren und einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung bereitstellen.

§ 7 Abschluss und Zertifikat

(1) Der Teilnehmer erhält das Zertifikat „Geprüfter Präventionspraktiker der FUTURAYOU® Academy“ nur, wenn er sämtliche in Teil B geregelten Abschlussvoraussetzungen erfüllt hat.

(2) Der Veranstalter dokumentiert die Erfüllung der Abschlussvoraussetzungen in angemessener Weise.

(3) Der Veranstalter kann die Ausstellung eines Zertifikats verweigern oder ein bereits erteiltes Zertifikat zurückfordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Abschlussvoraussetzungen durch Täuschung, die Verwendung unzulässiger Hilfsmittel oder sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen erfüllt wurden oder als erfüllt galten.

§ 8 Vergütung, Teilzahlungen und Fälligkeit

(1) Die Gesamtvergütung, die Anzahl und Höhe der Teilzahlungen, die jeweiligen Fälligkeitstermine sowie die zugehörigen Leistungszeiträume ergeben sich aus Teil B und der Buchungsbestätigung.

(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(3) Die Vergütung wird ausschließlich in Teilzahlungen erhoben. Jede Teilzahlung bezieht sich auf einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten.

(4) Keine Teilzahlung darf denjenigen Anteil der Gesamtvergütung übersteigen, der im Verhältnis zur voraussichtlichen Dauer des Lehrgangs auf den jeweiligen Leistungszeitraum entfällt.

(5) Vorauszahlungen, die über die nach Absatz 3 und Absatz 4 zulässige Teilzahlung hinausgehen, werden nicht vereinbart und nicht gefordert.

(6) Der Veranstalter erhebt keine gesonderten Einschreibe-, Bearbeitungs-, Freischaltungs-, Vermittlungs-, Provisions-, Verwaltungs- oder sonstigen Nebengebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder der Durchführung des Lehrgangs.

(7) Die vereinbarten Raten sind jeweils zu dem in Teil B angegebenen Fälligkeitstermin ohne Abzug zu zahlen.

(8) Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen: 

  • Stripe 
  • Kredit- und Debitkarte;
  • Apple Pay;
  • Google Pay;
  • PayPal;
  • SEPA-Lastschrift;
  • Klarna.

(9) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter kann den Zugang zur Lernplattform nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2)  Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung im Online-Bestellprozess zur Verfügung gestellt und mit der Vertragsbestätigung in Textform übermittelt.

(3) Der Veranstalter beginnt mit der Bereitstellung des Lehrgangs und der Lehrmaterialien vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat.

(4) Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, kann er im Fall eines Widerrufs nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

(5) Die gesetzlichen Kündigungsrechte nach § 5 FernUSG bleiben vom Widerrufsrecht unberührt.

§ 10 Kündigung

(1) Der Fernunterrichtsvertrag wird für die Dauer von zehn Monaten ab Vertragsschluss geschlossen und endet mit Ablauf dieser Zeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

(2) Das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 5 FernUSG bleibt unberührt. Der Teilnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen und nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. 

(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform. 

(5) Im Fall einer Kündigung schuldet der Teilnehmer nur die Vergütung, die dem Wert der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen entspricht. Bereits überzahlte Beträge werden erstattet.

§ 11 Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme der Zulassung

(1) Erlischt die ZFU-Zulassung, wird sie widerrufen oder zurückgenommen, wird der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich in Textform über diesen Umstand und über sein Recht zur fristlosen Kündigung informieren.

(2) Der Teilnehmer kann den Vertrag in diesem Fall ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Belehrung in Textform über das Recht des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung des Vertrags und über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung ausgehändigt hat. 

(3) Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung. Ist streitig, ob oder zu welchem Zeitpunkt die Belehrung dem Teilnehmer ausgehändigt worden ist, so trifft die Beweislast den Veranstalter. Der Veranstalter hat die Belehrung nach dem Erlöschen, dem Widerruf oder der Rücknahme der Zulassung unverzüglich dem Teilnehmer auszuhändigen.

(4) Im Fall der Kündigung gelten § 10 Abs. 4 und Abs. 5 entsprechend.

§ 12 Nutzungsrechte und Schutz der Lehrmaterialien

(1) Sämtliche Lehrmaterialien, insbesondere Texte, Videos, Grafiken, Präsentationen, Arbeitsblätter, Checklisten, Konzepte, Marken, Datenbanken und sonstige Inhalte, sind zugunsten des Veranstalters urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

(2) Der Teilnehmer erhält für die Dauer des vereinbarten Zugangs ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Lehrmaterialien ausschließlich für eigene Lernzwecke im Rahmen des Lehrgangs zu nutzen.

(3) Ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform ist es dem Teilnehmer insbesondere untersagt:

  • Lehrmaterialien außerhalb der vorgesehenen Plattformfunktionen zu speichern, herunterzuladen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten;
  • Videos, Live-Calls oder sonstige Inhalte aufzuzeichnen, abzufilmen oder mittels Bildschirmaufzeichnung zu speichern;
  • Lehrmaterialien öffentlich wiederzugeben, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder auf externe Plattformen hochzuladen;
  • Zugangsdaten oder Lehrmaterialien Dritten zur Verfügung zu stellen;
  • Lehrmaterialien zur Erstellung, Durchführung oder Vermarktung eigener Schulungs-, Coaching-, Beratungs- oder Konkurrenzangebote zu verwenden, soweit dies über die Nutzung des erworbenen Wissens für eigene Zwecke hinausgeht.

(4) Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

§ 13 Verhalten in Community- und Live-Formaten

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Lernplattform, in Community-Bereichen, in Chats und bei Live-Online-Formaten die gesetzlichen Vorschriften sowie die Rechte Dritter zu beachten.

(2) Nicht gestattet sind insbesondere rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, belästigende, diffamierende oder geschäftsschädigende Inhalte und Verhaltensweisen.

(3) Informationen über andere Teilnehmer, deren persönliche Umstände, geschäftliche Tätigkeiten, Kunden oder sonstige vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Lehrgangs bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht außerhalb des jeweiligen Lehrgangsformats verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

(4) Eine gezielte Kundenakquise, Abwerbung oder werbliche Ansprache anderer Teilnehmer innerhalb von Community-, Chat- oder Live-Formaten ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig.

(5) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Veranstalter den Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung vorübergehend oder dauerhaft von Community- und Live-Formaten ausschließen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 14 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

(1) Der Veranstalter bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit der Lernplattform. Eine jederzeit unterbrechungsfreie, fehlerfreie oder störungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters nicht gewährleistet werden.

(2) Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

(3) Der Veranstalter darf Lehrmaterialien aktualisieren, ergänzen oder durch gleichwertige Inhalte ersetzen, soweit dies zur fachlichen, rechtlichen oder technischen Aktualisierung erforderlich ist und das vereinbarte Lehrgangsziel sowie die wesentlichen Merkmale des Lehrgangs nicht beeinträchtigt werden.

(4) Wesentliche Änderungen eines zugelassenen Fernlehrgangs erfolgen nur unter Beachtung der fernunterrichtsrechtlichen Vorgaben und, soweit erforderlich, nach entsprechender Zulassung durch die zuständige Behörde.

§ 15 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Dies gilt insbesondere, wenn Lehrmaterialien nicht bereitgestellt werden, unvollständig sind oder nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters, die auf der Webseite unter „Rechtliches“, dort unter „Datenschutz“ abgerufen werden kann. 

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Teilnehmer dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über dessen Bestehen ist gemäß § 26 FernUSG ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

(4) Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung ist nur in den gesetzlich zulässigen Fällen möglich.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Lehrgangsinformationen gemäß Teil B sind Bestandteil des Vertrags.

B. Lehrgangsinformationen

Fernlehrgang „FUTURAYOU® Geprüfter Präventionspraktiker“

1. Veranstalter

Bio Medical Company GmbH

Rosenauer Straße 98

96450 Coburg

E-Mail: info@futuracontour.de

Registergericht: Coburg

Registernummer: HRB 5860

Geschäftsführerin: Carolin Thomae

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE310766901

2. Lehrgangsbezeichnung

FUTURAYOU® Geprüfter Präventionspraktiker

3. ZFU-Zulassung

Der Lehrgang ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht gemäß § 12 Abs. 1 FernUSG zugelassen.

ZFU-Zulassungsnummer: 76237v

4. Lehrgangsziel

Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Grundlagen ganzheitlicher Prävention;
  • Ernährung, Makro- und Mikronährstoffe sowie Bioverfügbarkeit;
  • Grundlagen der im Lehrgang behandelten DNA- und Bluttestverfahren;
  • Einordnung und Kommunikation von Test- und Produktinformationen;
  • Nahrungsergänzungsmittel, Wirkstoffe, Dosierungen und Kombinationen;
  • Kundenkommunikation und Beratungsprozesse;
  • Vertriebsprozesse, Einwandbehandlung und Follow-up;
  • rechtliche und tatsächliche Grenzen der Tätigkeit im Präventions- und Beratungsumfeld.

5. Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Lehrgang richtet sich an volljährige Personen, die Kenntnisse im Bereich Prävention, Ernährung, Nahrungsergänzung, Kundenkommunikation und Vertrieb erwerben möchten.

(2) Besondere schulische, berufliche oder fachliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

(3) Der Lehrgang vermittelt keine Heilkundeerlaubnis und berechtigt nicht zur Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten.

6. Art und Geltung des Lehrgangsabschlusses

(1) Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer das Zertifikat:

„Geprüfter Präventionspraktiker der FUTURAYOU®“

(2) Das Zertifikat ist ein institutseigener Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs.

(3) Der Abschluss ist kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Er vermittelt keine Heilkundeerlaubnis, keine behördliche Zulassung und keine Berechtigung zur Ausübung medizinischer oder therapeutischer Tätigkeiten.

7. Lehrgangsdauer, Mindestdauer und Zugangsdauer

(1) Der Fernunterrichtsvertrag wird für die Dauer von zehn Monaten ab Vertragsschluss geschlossen und endet mit Ablauf dieser Zeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer bei durchschnittlichem Lernaufwand beträgt zwei bis vier Monate. Der voraussichtliche Gesamtlernaufwand beträgt 3-5 Zeitstunden pro Woche.

(3) Der Zugang zur FUTURAYOU® Academy wird für die Dauer von zehn Monaten ab Vertragsschluss bereitgestellt. 

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Fernlehrmaterialien und Bereitstellungsintervalle

(1) Der Lehrgang umfasst insbesondere:

  • digitale Lernmodule und Lektionen;
  • Lernvideos;
  • digitale Texte und Arbeitsblätter;
  • Checklisten und sonstige Arbeitsmaterialien;
  • Wissensabfragen und Übungen;
  • gegebenenfalls Aufgaben und Abschlussmaterialien;
  • begleitende Online-Unterrichts- und Betreuungsangebote.

(2) Sämtliche digitalen Pflichtmodule und Lehrmaterialien werden mit Vertragsbeginn über die Lernplattform bereitgestellt.

9.  Betreuung

Fachliche Fragen zum Lehrstoff können über folgende Wege gestellt werden:

Über einen direkt Chat in der Academy, über Email, über ein integriertes Feedback und Fragensystem in jeder Lerneinheit

10. Abschlussvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Ausstellung des Zertifikats sind: vollständige Bearbeitung der Pflichtmodule, zudem kann an einem Abschlusstest mit 10 Fragen freiwillig teilgenommen werden. 

11. Externe Prüfung und Zulassungsvoraussetzungen

Der Lehrgang bereitet nicht auf eine öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung vor.

Es bestehen daher keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer externen Prüfung.

12. Gesamtvergütung und Zahlungsplan

(1) Die Gesamtvergütung beträgt gegenüber Unternehmern 990,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gesamtvergütung 1.178,10 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Vergütung wird in zehn monatlichen Raten erbracht. Gegenüber Unternehmern beträgt jede Rate 99,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern beträgt jede Rate 117,81 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die erste Rate ist bei Vertragsschluss fällig. Die weiteren neun Raten sind jeweils monatlich zum entsprechenden Kalendertag fällig.

(2) Zusätzliche Einschreibe-, Freischaltungs-, Bearbeitungs-, Verwaltungs- oder sonstige Nebengebühren fallen nicht an.

13. Technische Anforderungen und Funktionsweise digitaler Inhalte

(1) Der Lehrgang wird über eine internetbasierte Lernplattform bereitgestellt.

(2) Für die Nutzung benötigt der Teilnehmer:

  • einen Desktop-PC, Laptop, ein Tablet oder Smartphone;
  • eine stabile Internetverbindung;
  • einen aktuellen Internetbrowser;
  • aktiviertes JavaScript und Cookies;
  • für Live-Online-Formate Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Kopfhörer.

(3) Die Lernplattform ist grundsätzlich mit den aktuellen Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Safari kompatibel.

(4) Die digitalen Inhalte können durch technische Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Kopieren, Herunterladen, Vervielfältigen oder Weitergeben gesichert sein.

(5) Ein Anspruch auf die Bereitstellung der Lehrmaterialien in bestimmten Dateiformaten oder auf Überlassung von Quelldateien besteht nicht.